Mitarbeiterbeteiligung und Steuer

Dry Income Problem:  Eine Standortfrage für Startups

GoldGeldWelt Redaktion - 09.01.2023

Als Mitarbeiter bei einem Startup anheuern, Anteile am Unternehmen erhalten und nach einigen Jahren als Millionär aussteigen: Nicht wenige Angestellte arbeiten hart auf dieses Ziel hin. Ein Fallstrick auf dem Weg zum Reichtum kann die Dry Income Besteuerung sein.

Worin besteht das Dry Income Problem?

Das Dry Income Problem bezeichnet den Zufluss von zu versteuerndem Einkommen ohne Liquidität – also gewissermaßen „trockenes“ Einkommen. Relevant ist das Dry Income Problem häufig im Zusammenhang mit Mitarbeiterbeteiligungen.

Gerade in jungen Startups erhalten Mitarbeiter Beteiligungen, die zwar prinzipiell sofort versteuert werden müssen, aber erst Jahre später Liquidität bringen (wenn überhaupt).

Der Empfänger einer Beteiligung ist dann häufig mit der Steuerschuld überfordert und muss die Beteiligung schlimmstenfalls sofort veräußern, um die Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt zu begleichen.

Der Verkauf der Anteile ist jedoch häufig nicht ohne größere Hürden möglich – etwa im Fall von Anteilen an kleineren Startups. Dass eigentliche Ziel der Mitarbeiterbeteiligung – die langfristige Bindung an den Betrieb – wie durch die Dry Income Besteuerung deshalb ad absurdum geführt.

Die Ausgangsbasis für die meisten Dry Income Probleme bilden ESOPs (Employee Stock Ownership Plans). Über solche Programme werden Mitarbeiter am Unternehmenserfolg beteiligt. Der Vorteil für die Unternehmen: die gewünschten Mitarbeiter lassen sich häufig günstiger anwerben und länger binden.

Beteiligungsprogramme sind auch und gerade bei nicht börsennotierten Unternehmen verbreitet. Die Bewertung der Anteile erfolgt dann etwa beim Abschluss von Finanzierungsrunden.

Mitarbeiter müssen durch das Unternehmen zugeteilte Anteile als geldwerten Vorteil mit der Einkommensteuer versteuern. Auch Sozialabgaben fallen an. Der Freibetrag ist mit 1.440 EUR eher bescheiden.

Wie umgehen Unternehmen eine frühzeitige Dry Income Besteuerung?

Und die Dry Income Besteuerung zu umgehen, nutzen viele Startups Virtual Stock Ownership Plans (VSOPs). Hier werden Anteile nicht sofort übertragen, sondern lediglich Ansprüche vertraglich festgehalten.

Die Zuteilung erfolgt dann typischerweise erst bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses (zum Beispiel dem Verkauf des Unternehmens an einen Investor). Entscheidend ist, dass die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Anteile nicht sofort auf den Mitarbeiter übergeht – dann lässt sich auch die Steuerpflicht aufschieben.

Steuerberater weisen jedoch darauf hin, dass es hier auf die präzise Ausgestaltung der Programme ankommt.

Fondsstandortgesetz löst Dry Income Problem nicht

Die frühere Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hatte u.a. zur Lösung des Dry Income Problems das Fondsstandortgesetz beschlossen. Zum 1. Juli stieg deshalb der steuer- und sozialabgabenfreie Höchstbetrag für Mitarbeiterbeteiligung von 360 EUR auf 1440 EUR.

Wichtiger jedoch war die Einführung eines Besteuerungsaufschubs. Besteuert werden soll in der Regel erst bei Veräußerung, spätestens aber nach zwölf Jahren. Problematisch: Bei einem Arbeitgeberwechsel kommt es sofort zur Dry Income Besteuerung.

Dasselbe gilt im Fall einer unentgeltlichen Übertragung wie etwa einer Erbschaft. Die Problematik ist aus Sicht von Startups deshalb noch lange nicht gelöst.

Welche weiteren Änderungen an der Dry Income Besteuerung plant die Politik?

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) plant offenbar, die Dry Income Problematik zu entschärfen. Darauf jedenfalls deuteten kurz nach dem Jahreswechsel interne Überlegungen des Bundesfinanzministeriums hin.

So sollen das Hinausschieben der Besteuerung künftig bis zu 20 Jahre lang möglich sein. Außerdem soll ein pauschaler Steuersatz von 25 % eingeführt werden – nach Ablauf von 20 Jahren, beim Verkauf der Anteile oder beim Ende des Mitarbeiterverhältnisses.

Die Koalitionsparteien hatten sich im Koalitionsvertrag auf eine Verbesserung der Bedingungen für die Kapitalbeteiligung von Mitarbeitern geeinigt. Vereinbart wurde etwa eine Erhöhung des Freibetrags von 1440 EUR auf 5000 EUR.

Außerdem sollen Schwellenwerte für begünstigte kleine und mittlere Unternehmen angehoben werden. Lindner will die Schwellenwerte auf 500 Mitarbeiter, 100 Millionen EUR Jahresumsatz und 86 Millionen EUR Bilanzsumme anheben.

Es ist allerdings noch unklar, inwieweit sich der Finanzminister mit seinen Plänen in der Koalition durchsetzen kann.

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