Neue Regeln bei Einkommen- und Umsatzsteuer

Photovoltaikanlage Steuer: Das gilt 2022 und 2023

GoldGeldWelt Redaktion - 23.12.2022

Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Es enthält weitreichende Änderungen für Besitzer von Solaranlagen. So entfällt für viele private Photovoltaikanlagen die Steuer auf Einkünfte aus der Einspeisung ins Netz. Auch die Umsatzsteuer wurde gestrichen.

Die Neuerungen bei der Photovoltaikanlagen Steuer betreffen bürokratische Pflichten ebenso wie die effektive steuerliche Belastung. Der Gesetzgeber will damit den Ausbau von Solarenergie beschleunigen. Wichtig: Viele nun beschlossene Änderungen gelten bereits rückwirkend für 2022, obwohl das Jahressteuergesetz 2022 erst am 20.12.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde.

Photovoltaikanlage und Einkommensteuer: Das ändert sich

Bislang galt: Einkünfte aus einer Photovoltaikanlage wurden als gewerbliche Einkünfte behandelt. Besitzer mussten eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen, obwohl häufig nur ein sehr kleiner oder sogar gar kein Gewinn erzielt wurde. Der Gesetzgeber will hier  Entlastung schaffen. Deshalb wurde der Betrieb einer Photovoltaikanlage bei der Steuer als Liebhaberei eingestuft. Es fällt also keine Einkommensteuer mehr an.

Für kleine Photovoltaikanlagen fallen künftig gar keine Steuern an – ein Liebhaberei Antrag muss dafür nicht gestellt werden. Als Klein gilt eine Anlage mit einer Leistung bis zu 30 KW (peak), sofern diese auf Einfamilienhäusern oder nicht zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden installiert ist. Bei sonstigen Gebäuden gilt eine Maximalgröße von 15 KW peak pro Wohn- und Gewerbeeinheit.

Gut zu wissen: Die neuen Regeln gelten auch für bereits bestehende Solaranlagen rückwirkend ab dem 1.1.2022. Für Besteuerungsjahre bis einschließlich 2021 gelten noch die bisherigen Regeln.

Photovoltaikanlage und Umsatzsteuer: Das ändert sich

Auch wenn viele Besitzer einer Photovoltaikanlage steuerliche Kleinunternehmer sind, wird auf die Befreiung von der Umsatzsteuer in der Praxis häufig verzichtet. Der Grund: Nur mit der Wahl der Regelbesteuerung können Käufer die Vorsteuer auf die Anschaffungskosten abziehen.

Ab dem 1.1.2023 gilt: Für Kauf und Installation einer Photovoltaikanlage inklusive Stromspeicher gilt ein neuer Umsatzsteuersatz von 0 %. Der Nettobetrag entspricht damit künftig dem Bruttobetrag. Da die Photovoltaikanlage keiner Steuer mehr unterliegt, können Käufer sofort die Kleinunternehmerregelung wählen und sich damit von bürokratischen Pflichten entlasten.

Die neuen Regelungen gelten für Anlagen auf privaten Wohngebäuden bis zu einer installierten Leistung von 30 KW. Für bereits vor dem 1.1.2023 angeschaffte Solarpanels gelten die bisherigen alten Regelungen zur Umsatzsteuer weiter. Wer sich 2022 gegen die Kleinunternehmerregelung entschieden hat, sollte frühestens nach Ablauf von fünf Jahren wieder dorthin zurück wechseln.

Keine Photovoltaikanlage Steuer trotz höherer Einspeisevergütung

Für neue Photovoltaikanlagen könnte die Befreiung von der Steuer sich besonders günstig auswirken. Der Grund: Für ab dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommene Anlagen gilt eine höhere Einspeisevergütung. Eigenverbrauchsanlagen bis zehn KW Peak erhalten seitdem 8,2 Cent pro Kilowattstunde, die ins öffentliche Netz eingespeist wird. Besitzer größere Anlagen bis 40 KW Peak erhalten für den 10 KW übersteigenden Anteil 7,1 Cent

Anlagen mit Volleinspeisung erhalten bis 10 KW sogar 0,13 EUR pro Kilowattstunde. Für den 10 KW  übersteigenden Anteil gibt es 10,9 Cent.

Ambitionierte Ausbaupläne der Regierung

Die neue Photovoltaikanlagen Steuer geht auch auf die ambitionierten Ziele der Regierung zurück. Bis 2030 soll Deutschland 80 % seines Stroms aus alternativen Energiequellen beziehen – das jedenfalls ist der Plan von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne).

Bislang ist fraglich, ob die Ziele erreicht werden. 2022 sind die jährlichen Ausbauziele noch relativ moderat. Für Photovoltaik belief sich das Ziel etwa auf 7 GW. Erreicht wurde es nicht: Am 22. Dezember lag die seit dem Jahreswechsel erreichte Ausbaukapazität bei lediglich 4,61 GW.

Auch bei anderen regenerativen Energieträgern sieht es nicht viel besser aus. So sollten im Gesamtjahr 0,5 GW Offshore Windkraft hinzugebaut werden – wenige Tage vor Weihnachten waren es lediglich 0,06 GW und damit kaum mehr als ein Zehntel des Plans. Windenergie an Land sollte um 3 GW Leistung ausgebaut werden – erreicht worden waren am 22. Dezember aber lediglich 1,14 GW.

Insgesamt sollten 2022 10,5 GW Wind- und Solarenergie zugebaut werden. Dieses Ziel wird um fast 50 % verfehlt. 2023 sind die Ambitionen höher. Dann sollen 14,5 GW Leistung hinzukommen, 2024 sogar 19,5 GW. Die Regierung verspricht sich von der neuen Photovoltaikanlagen Steuer deshalb auch, ein Stück weit näher an die eigenen Ziele heranzurücken.

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