Milliardenstrafe steht im Raum

Cum-Cum: Razzia bei fünf Pariser Großbanken

GoldGeldWelt Redaktion - 29.03.2023

Die Büros von fünf Großbanken werden durchsucht, eine Milliardenstrafe steht im Raum. Es geht um Cum-Cum Geschäfte, mit denen Steuern hinterzogen werden.

Laut der Zeitung Le Monde durchsuchte die französische Finanzstaatsanwaltschaft am Dienstag Büros der Banken BNP Paribas samt Tochter Exane, HSBC, Société Générale und Natixis.

Laut Staatsanwaltschaft geht die Untersuchung – deren Adressaten die Behörde anders als Le Monde nicht namentlich nannte – auf eine Straf- oder Pflichtanzeige der Steuerbehörden zurück. Das Vorhaben sei mehrere Monate lang vorbereitet worden.

Beteiligt waren 16 Richter der französischen Staatsanwaltschaft, mehr als 150 Ermittler des französischen Finanzministeriums sowie sechs deutsche Staatsanwälte aus Köln. Die Untersuchungen begannen am Dienstag um 09:30 Uhr  und dauerten bis Mittag desselben Tages noch an.

Mehr als 150 Ermittler, monatelange Vorbereitung

Die französische Finanzstaatsanwaltschaft Parquet National Financier (PNF) verdächtigt die Banken, ausländische Kunden mit „Cum-Cum“ Geschäften vor Dividendensteuern bewahrt zu haben.

Vorgeworfen werden den Instituten schwere Steuerhinterziehung und schwere Geldwäsche. Lediglich die Société Générale bestätigte am Dienstag die Ermittlungen. Weitere Kommentare zu den Untersuchungen gab es von Seiten der Banken jedoch nicht.

Das laufende Verfahren basiert auf einem 2018 durch Le Monde aufgedeckten Finanzskandal, der auch als Cum-Cum bezeichnet wird und nach Angaben der Zeitung jährlich Steuerausfälle in Milliardenhöhe verursacht. Mehrere französische Großbanken gerieten bereits im Jahr 2017 wegen dieser Praxis ins Visier der Finanzbehörden.

Cum-Cum-Geschäfte waren Banken offenbar viele lange Jahre gängig. Das belegen Umfragen der Finanzaufsicht Bafin und der Bundesbank aus dem Jahr 2017, über die etwa die FAZ berichtet. Den Umfragen zufolge beteiligten sich 85 Banken an solchen Geschäften. Bislang gibt es dem Blatt zufolge nur eine Anklage gegen ehemalige Vorstände und Mitarbeiter der einstigen Depfa Bank.

Die juristische Aufarbeitung zieht sich hin. 2018 hatten Le Monde zufolge 250 Steuerzahler unter Führung eines Abgeordneten eine Beschwerde an die PNF gerichtet – demnach basierend auf den Erkenntnissen der Zeitung.

Die Richter warteten jedoch lange auf Analysen der Steuerbehörden und leiteten erst Ende 2021 vorläufige Ermittlungen ein. Mit den Durchsuchungen von Dienstag könnten der Zeitung zufolge Beweise gesammelt werden, die den gesetzwidrigen Charakter der Finanzgeschäfte belegen.

Cum-Ex und Cum-Cum: So funktionieren die verbotenen Deals

Cum-Cum war ebenso schon häufiger in den Schlagzeilen wie Cum-Ex. Was ist der Unterschied?

Cum-Ex Geschäfte werden zwischen Banken und anderen institutionellen Investoren abgeschlossen. Dabei geht es um die mehrfache Rückerstattung der Abgeltungssteuer auf Dividendenzahlungen. Dazu werden Aktien rund um den Dividendentermin zwischen verschiedenen Akteuren schnell und intransparent hin- und her gehandelt. Sowohl der Bundesfinanzhof als auch der Bundesgerichtshof haben Cum-Ex Geschäfte in Deutschland für illegal erklärt.

Auch bei Cum-Cum Geschäften geht es um Steuerersparnis. Hält ein ausländischer Anleger (zum Beispiel eine Bank) inländische Aktien, besteht gar kein oder nur ein sehr eingeschränkter Anspruch auf Rückerstattung der Kapitalertragsteuer auf Dividenden.

Deshalb verleiht der ausländische Investor kurz vor dem Dividendenstichtag seine Aktien an eine inländische Bank. Diese kassiert Dividende, führt darauf Kapitalertragsteuer ab und lässt sich die Steuer vollständig erstatten. Nach dem Dividendenstichtag werden die Aktien wieder an den ausländischen Investor übertragen.

Cum-Cum Geschäfte wurden 2015 durch den Bundesfinanzhof als illegal eingestuft. Außerdem gab es zwei rechtskräftige Cum-Cum-Entscheidungen des Finanzgerichts Kassel. Die frühere große Koalition hatte die Praxis per Gesetz rückwirkend zum 1. Januar 2016 erheblich erschwert.

Cum-Ex profitabler, Cum-Cum stärker verbreitet

So verhält es sich auch im aktuellen Fall. Ein ausländischer Aktionär eines in Frankreich börsennotierten Unternehmens hat Aktienpakete um den Dividendenstichtag herum temporär an eine französische Bank verliehen um die Zahlung der Quellensteuer zu vermeiden.

Die „WirtschaftsWoche“ berichtet unter Berufung auf Händler, dass Cum-Ex wesentlich profitabler sei als Cum-Cum. Letzteres sei jedoch insbesondere im Interbankenhandel weitaus verbreiteter gewesen. Das Blatt schätzt die drohenden Strafen für die fünf involvierten Banken ohne weitere Quellenangaben auf mehr als 1 Milliarde EUR.

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