Offenkundiges Staatsversagen

Geld stinkt nicht - oder etwa doch?

- 21.06.2017

„Geld stinkt nicht.“ soll der römische Kaiser Vespasian einst zu seinem Sohn Titus gesagt haben, während er ihm die ersten Einnahmen der frisch eingeführten „Latrinensteuer“ unter die Nase hielt. Nachdem sein Sohn ihm dies bestätigt hatte fügte der Kaiser noch hinzu: „Und doch ist es vom Urin“. Bis heute wird der erste Teil dieser Redewendung verwendet, um den Besitz von Geld aus unsauberen Quellen zu rechtfertigen. Und doch kann man ihre Allgemeingültigkeit nicht nur im moralischen sondern auch im praktischen Sinne in Frage stellen. Wie sonst sollte man den fortgesetzten Eifer der Regierungen erklären, durch neue und immer schärfere Gesetze der ausufernden sogenannten „Geldwäsche“ Einhalt zu gebieten? Gewaschen werden müssen schließlich nur die Sachen, die auch wirklich schmutzig sind oder eben stinken – das wusste schon meine sparsame Großmutter.

Natürlich umfasst der Begriff weit mehr als den idealtypischen Bankräuber, der panisch versucht sich und die zuvor gestohlenen Geldscheine von den Spuren der lästigen Farbbombe zu befreien. Markierte Banknoten sind nur in einigen, von den Beträgen eher unbedeutenden Fällen das Problem der Geldwäscher. Es geht vielmehr um die allgemeine Verschleierung der Herkunft illegalen Geldes, um dieses unbeschwert und vor allem offiziell für das hart ergaunerte Leben in Saus und Braus ausgeben zu können. Die Scheine in den schwarzen Sporttaschen oder die Buchgelder auf den schwarzen Konten mögen selber geruchsneutral sein, aber ihrer Herkunft wird auf Ewig der Gestank von Illegalität nachhängen. Dadurch hinterlässt natürlich auch sein Besitzer noch solange eine Spur verräterischen Angstschweißes, bis er eine saubere Lösung für das schmutzige Problem gefunden hat.

Überraschender Weise scheint ausgerechnet der sonst so vorbildliche Rechtsstaat Deutschland viele solcher „Problemlösungen“ für Mafia und Co. zu bieten und wurde bereits mehrfach durch die OECD und die EU ermahnt. Laut einer Studie im Auftrag des Finanzministeriums werden hierzulande jährlich stattliche 100 Milliarden Euro Schwarzgelder weißgewaschen, die größtenteils aus dem Ausland stammten. Die Herkunftsarten sind dabei ebenso vielfältig wie die Gesetzesbrecher und reichen vom Drogen-, Waffen- und Menschenhandel über Steuerhinterziehung und Korruption bis hin zur Umgehung von Sanktionen oder Kapitalverkehrskontrollen. Es gelangt ganz altmodisch in bar, hoch komplex in verschleierten Überweisungen oder ganz neumodisch in Bitcoin über die Grenze und wird mittels Briefkastenfirmen und Scheingeschäften, Glücksspiel oder Barkäufen (beispielsweise von Immobilien) gewaschen.

In Reaktion auf den zunehmenden medialen Druck und vor allem die jüngste EU-Richtlinie, tritt nun also am 26.06.2017 das neue Geldwäschegesetz in Deutschland in Kraft. Neben umfangreichen, mit Sicherheit auch zielführenden, Änderungen und Ergänzungen wird darin unter anderem auch die Grenze für anonyme Bargeschäfte von 15.000 auf 10.000 Euro abgesenkt. In dieser Größenordnung sind naturgemäß weniger die täglichen Einkäufe betroffen als die Auto-, Luxus-, Schmuck- und eben auch die Edelmetallkäufe.

Die Systematik, wie mittels dieser Tafelgeschäfte im oben beschriebenen Sinne (Verschleierung der Mittelherkunft) sinnvoll und in großem Stil Geld gewaschen werden kann, will sich mir dabei nur in Teilen erschließen. Im Grunde tauscht man doch nur die eine Form von Geld gegen eine andere und kann mit beiden nichts am Kapitalmarkt oder gegenüber dem Staat gefahrlos anfangen. Ob ich eine Millionen Euro in Bar oder in Gold zu Hause liegen habe, ändern wenig an ihrer illegalen Herkunft. Möchte ich damit beispielsweise meine Schulden bei der Bank begleichen, muss ich das Geld irgendwie auf mein Konto bekommen. Größere (oder viele kleine) Verkäufe gegen Überweisung an meinen Edelmetallhändler sind dabei genau so auffällig wie Bareinzahlungen.

Zugegeben, auch für den Mafiaboss macht es natürlich ohne Frage mehr Sinn, seine „Ersparnisse“ im inflationsgeschützten und krisenfesten Gold und Silber aufzubewahren, als den ungedeckten Papierscheinen beim kontinuierlichen Verlust Ihrer Kaufkraft zuzuschauen. Bei der Befriedigung seiner sonstigen Konsum- und Investitionsbedürfnisse wirft ihn der Edelmetallkauf jedoch eher nach hinten und legaler wird sein „Beute-Schatz“ dadurch auch nicht.

Wie leider so häufig geht auch in diesem Fall der staatliche (Über-?)Eifer im „Kampf gegen das Böse“ auch auf Kosten der braven und gesetzestreuen Normalbürger. Deren eigentlich selbstverständliches Anrecht auf finanzielle Selbstverwaltung, zu der das Halten und Verwenden von Bargeld genau so zählen wie dessen anonymer Umtausch in Gold, wird Schritt für Schritt eingeschränkt. Auf diesem Wege verlieren die Sparer zusehends die Möglichkeit, ihr Kapital und Vertrauen dem Banken- und Geldsystem zu entziehen, bevor es im Krisenfall möglicherweise zu spät sein könnte.

In fast allen unseren Nachbarländern sind bereits seit Jahren deutlich strengere vergleichbare Einschränkungen, bis hin zum völligen Verbot von Barzahlungen oberhalb von 1000 und 3000 Euro (Frankreich u. Italien) in Kraft. In Anbetracht des bis dato verschwindend geringen Erfolges dieser Maßnahmen im Kampf gegen Schattenwirtschaft und Geldwäsche stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit dieser Sippenhaft. Wurde hier möglicherweise die Geldwäsche nur als Scheinargument ins Feld geführt, um eine längerfristige und deutlich unpopulärere Agenda - namentlich die mittelfristige Abschaffung des Bargeldes und langfristig die vollständige finanzielle Transparenz der Bürger – voranzubringen?

Ginge es der Regierung jedenfalls ernsthaft um die Bekämpfung von Geldwäsche, gäbe es weitaus effektivere Maßnahmen als eine kontinuierliche Einschränkung der Freiheitsrechte durch immer neue und schärfere Gesetze. Sie könnte beispielsweise zunächst einmal dafür Sorgen, dass die Behörden personell überhaupt dazu in der Lage sind, die bestehenden Gesetze durchzusetzen. Bei durchschnittlich weniger als einem Geldwäschekontrolleur pro einer Millionen Einwohner (Stand 2016) ist das wohl kaum der Fall. Dieser Umstand ist nicht nur bereits mehrfach von Presse und Opposition angemahnt, sondern bereits vor Jahren durch das Finanzministerium eingeräumt worden. Nennenswerte Verbesserungen dieser mindestens grob fahrlässigen Schieflage sind bisher nicht zu erkennen.

Bei diesem offenkundigen Staatsversagen wundert es dann auch wenig, dass die größten Enthüllungen wie beispielsweise die Panama-Papiere nicht durch behördliche Ermittlungserfolge sondern durch illegale Internet-Leaks ans Tageslicht treten. Bedenkt man zudem, dass sich diese Beamten-Posten doch der Logik nach aus den eingezogenen Schwarzgeldern mehr als selber finanzieren würden, wird das Verhalten der Regierung in dieser Angelegenheit noch verstörender. Dem Geld mag man seine Herkunft vielleicht nicht am Geruch anmerken aber - wie ein anderes Sprichwort so schön heißt - der Fisch, der stinkt in Sachen Geldwäsche ganz offensichtlich vom Kopf her...

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GoldGeldWelt Gastautor

ist Diplom-Wirtschaftswissenschaftler und ehemaliger Filialleiter eines Edelmetallhändlers in Hamburg. Seine Spezialgebiete sind physische Edelmetallinvestments, sowie Blockchain und Kryptowährungen. In seinen Marktanalysen beleuchtet er das wirtschaftspolitische Big Picture.

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