Homeoffice, Abschreibungen, Sparerpauschbetrag

Steueränderungen 2023: Was ist alles neu?

GoldGeldWelt Redaktion - 05.01.2023

Mit dem Jahreswechsel sind viele steuerliche Änderungen in Kraft getreten. Diese betreffen Abschreibungen auf Gebäude ebenso wie die Versteuerung von Einnahmen aus Photovoltaikanlagen. Geändert wurden auch der Tarif der Einkommensteuer, Regelungen zu Kapitalerträgen und Aufwendungen für die Altersvorsorge. Ein Überblick über wichtige Steueränderungen 2023.

Eine der wichtigsten Steueränderungen 2023 betrifft den Einkommensteuertarif. Mit dem Inflationsausgleich hat die Bundesregierung den Grundfreibetrag zum 1.1.2023 von 10.347 EUR auf 10.908 EUR angehoben. Diese Änderung wirkt sich auch auf die Pfändungsfreigrenze aus, da diese mit den Grundfreibetrag verbunden ist. Wie hoch der unpfändbare Betrag genau ausfällt, wird im April bekanntgegeben.

Einkommensteuer: Höherer Grundfreibetrag und verschobene Tarifeckwerte

Neben dem Grundfreibetrag wurden auch weitere Tarifeckwerte im Einkommensteuertarif angehoben und damit (teilweise) an die Inflation angepasst. So fällt etwa der „normale“ Spitzensteuersatz ab 2023 ab einem Einkommen von 62.810 EUR an. Bislang galt dieser Satz bereits ab 58.597 EUR.

Auch die Freigrenze, ab deren Überschreiten Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer anfällt, wurde angehoben. Laut Bundesfinanzministerium steigt die Grenze von 16.956 EUR auf fortan 17.543 EUR. Für 2024 ist eine weitere Anhebung auf 18.130 EUR vorgesehen.

Kalte Progression ausgeglichen?

Was bedeuten die Steueränderungen 2023 bei der Einkommensteuer konkret? Dies verrät  ein Blick auf den Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums. Wer als Alleinstehender im Jahr 2022 50.000 EUR versteuern musste, zahlte 11.816 EUR Einkommensteuer. 2023 fallen 11.343 EUR an.

Reicht dies wirklich für einen „Inflationsausgleich“? Wir aufgrund der Inflation mit seinem Arbeitgeber eine Lohnerhöhung um 8 % auf 54.000 EUR aushandeln konnte, zahlt 2023 12.856 EUR Einkommensteuer und verdient netto somit 41.144 EUR. Vor dem Inflationsausgleich lag das Nettoeinkommen bei 50.000 EUR brutto und 11.816 EUR Einkommensteuer 2022 bei 38.184 EUR. Das Nettoeinkommen steigt in diesem Fall um ca. 7,75 %.

Gemessen an diesem Beispiel haben die Steueränderungen 2023 bei der Einkommensteuer die gefürchtete „kalte Progression“ weitgehend, aber möglicherweise nicht vollständig ausgeglichen.

Steueränderung 2023: Abschreibungen und Altersvorsorge

Die Abschreibungen für Investitionen in Gebäude wurden erhöht. Der lineare AfA Satz wird für ab dem 1.1.2023 erstellte Wohngebäude von zuvor 2 % auf fortan 3 % angehoben. Die regelmäßige Nutzungsdauer verbleibt bei 50 Jahren.

Wer die Sonderabschreibung für den Bau neuer Mietwohnungen in Anspruch nehmen möchte, muss bestimmte Kriterien im Hinblick auf die Baukosten und die Energieeffizienz (Stichwort: Effizienzhaus 40) berücksichtigen.

Leicht verbessert wurde die steuerliche Geltendmachung für Forderungen für die private Altersvorsorge. Ursprünglich war vorgesehen, dass Einzahlungen in Rürup- und Riesterrenten (aber auch die Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung) erst ab dem Jahr 2025 in vollem Umfang von der Steuer abzusetzen sind. Dies wurde nun auf das Jahr 2023 vorgezogen.

Homeoffice, Sparerpauschbetrag und Photovoltaik

Die Steueränderungen betreffen auch die Homeofficepauschale, die im Zuge der Corona Pandemie zunächst befristet eingeführt worden war. Die Befristung wurde aufgehoben. Der Gesetzgeber hat die Pauschale auf 6 EUR pro Tag angehoben und außerdem den maximalen Abzugsbetrag von zuvor 600 EUR auf fortan 1160 EUR pro Jahr erhöht.

Wer also an 210 Tagen im Jahr von zu Hause aus arbeitet, kann den maximalen Abzugsbetrag geltend machen. Auch weiterhin wird die Homeofficepauschale in die Werbungskostenpauschale eingerechnet.

Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen sind - solange die Anlage 30 kWp nicht übersteigt -fortan steuerfrei. Die Regelung gilt sogar rückwirkend ab dem 1.1.2022 und für Anlagen auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien. Bei sonstigen Immobilien gilt eine maximale Nennleistung von 15 kWp pro Wohn- und Gewerbeeinheit. Die Steueränderungen 2023 sehen auch eine Steuerbefreiung bei der Umsatzsteuer vor, die allerdings nicht rückwirkend gilt.

Minimale Verbesserungen gibt  es auch für Sparer. Der sogenannte Sparerpauschbetrag wird von 801 EUR auf 1000 EUR (Alleinstehende) erhöht. Bei gemeinsam veranlagten Ehegatten steigt der Freibetrag von 1602 EUR auf 2.000 EUR.

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