Grayscale gewinnt vorerst gegen SEC

Gericht erlaubt Bitcoin ETF: Kommt jetzt die nächste Welle?

GoldGeldWelt Redaktion - 31.08.2023

Ein Gericht in den USA spricht sich gegen ein Verbot der Umwandlung des Grayscale-Trusts in einen kassamarktbasierten Bitcoin ETF aus. Zu groß seien die Ähnlichkeiten zu Futures-basierten Produkten, die den Segen der Behörden erhalten hatten.

Grayscale Investments LLC, ein Vermögensverwalter für Digitalwährungen aus Stamford im US-Bundesstaat Connecticut, kann einen gerichtlichen Erfolg gegen die US Börsenaufsicht SEC vermelden. Am Dienstag hob ein Berufungsgericht eine Entscheidung der SEC gegen einen börsengehandelten Bitcoin Fonds auf. Die Behörde hatte das Produkt, dass den Bitcoin Kassakurs abbilden soll, nicht zugelassen.

Vom Bitcoin Trust zum Bitcoin ETF: Grayscale hofft auf hohen Wertzuwachs

Für Grayscale geht es in dem Prozess, in dem die SEC noch Berufung einlegen kann, um viel. Die Umwandlung in einen börsengehandelten Fonds könnte den Wert des bisherigen Vehikels – ein Trust (WKN: A2PB2L, ISIN: US3896371099) im Wert von 16,2 Milliarden USD – um rund 5,7 Milliarden USD steigern.

Im Trust gelagerte Bitcoins werden mit einem Abschlag zum Markt gehandelt, da Anleger Anteile nicht ohne weiteres zurückgeben können. ETFs können durch einen Creation und Redemption Prozess neue Anteile schaffen und auch wieder vom Markt nehmen und dadurch das Angebot an handelbaren Papieren der Nachfrage anpassen.

Die SEC hatte die Umwandlung 2022 abgelehnt und darauf verwiesen, dass ein auf echten Bitcoin basierender ETF nicht hinreichend gegen Betrug geschützt sei. Bisherige Produkte basieren auf Bitcoin Futures.

Bitcoin Spot-ETF gilt in der Szene als Meilenstein

In der Branche gilt die Einführung eines kassamarktbasierten Bitcoin ETFs als Meilenstein. Die Börsenaufsicht SEC, die in den letzten Jahren hart gegen das Kryptosegment und damit verbundene Anbieter vorgeht, will dies verhindern – und ist dabei möglicherweise überambitioniert vorgegangen.

Richterin Neomi Rao jedenfalls kritisierte die Ablehnung der Umwandlung als „willkürlich“. Die SEC habe es versäumt, die unterschiedliche Einstufung im Vergleich zu ähnlichen Produkten zu erläutern. So habe Grayscale substanziell dargelegt, dass das geplante Produkt den durch die SEC zugelassenen, Futures-basierten ETFs ähnlich sei. Insbesondere sehen die Richter offenbar keinen wesentlichen Unterschied bei den Betrugs- und Manipulationsrisiken zwischen spotmarktbasierten und Futures-basierten Produkten.

In Europa gibt es seit kurzem den ersten Bitcoin Spot ETF. Die Guernsey Financial Services Commission (GFSC) hatte den Jacobi FT Wilshere Bitcoin ETF vor zwei Jahren zugelassen. Mittlerweile ist der ETF an der Euronext notiert.

Bitpanda meldet 1 Mio. Kunden allein in Deutschland

Das Kryptosegment erlebt unabhängig von der Kursentwicklung immer wieder Hochs und Tiefs. Vor zwei Wochen konnte die österreichische Plattform Bitpanda einen Meilenstein vermelden: Mehr als 1 Million Kunden zählt das in Wien ansässige Unternehmen mittlerweile allein in Deutschland.

Im vergangenen Jahr hatte Bitpanda eine Bafin Lizenz zur Verwahrung und zum Eigenhandel von Kryptowährungen erhalten. Weltweit zählt das FinTech eigenen Angaben zufolge mehr als 4 Millionen Kunden.

Für die Zukunft rechnen die Wiener mit weiterem Wachstum. „Wenn das Marktumfeld sich weiter positiv entwickelt, werden wir im nächsten Jahr sicherlich unseren Kundenstamm verdoppeln können“, äußerte Mitgründer und CEO Eric Demuth vor kurzem gegenüber dem „Handelsblatt“.

Elon Musk verkauft Bitcoins von Tesla und SpaceX

Doch im August gab es auch einen Rückschlag. SpaceX, das Raumfahrtunternehmen von Tesla CEO Elon Musk, hatte Bitcoins im Wert von 373 Mio. USD verkauft. Der Wert der Kryptowährung gab infolgedessen zeitweise um fast 12 % nach.

Wohlgemerkt: Zu den Kursverlusten kam es nach der Meldung über den Verkauf. Wann der Verkauf genau stattfand, ist öffentlich nicht bekannt. Dennoch kam es zu einem allgemeinen Kursrückgang am Kryptomarkt, der nicht nur Bitcoin, sondern auch Ethereum, Cardano, Solana und weitere Coins betraf.

Elon Musk ist für Bitcoin und die Kryptoszene insgesamt eine herausragende Figur. Als Tesla 2021 1,5 Mrd. USD in Kryptowährungen investiert, erreichte der Bitcoin sein damaliges Allzeithoch von mehr als 43.000 USD. Die damals aufgebauten Bestände wurden durch den Autobauer jedoch im vergangenen Jahr und im zweiten Quartal dieses Jahres deutlich reduziert.

Nach dem Urteil hofft die Szene auf weitreichende Mittelzuflüsse durch institutionelle Investoren. Ob es dazu kommt, ist allerdings ungewiss. Allein der Umstand, dass künftig ein Kassamarktprodukt neben einem Terminmarktprodukt zur Verfügung steht, begründet die Hoffnung jedenfalls nicht. Gerade für institutionelle Investoren sind die Hürden zum Terminmarkt gering.

Weitere relevante Beiträge zu diesen Themen finden Sie unter  KryptowährungenKryptobörsenGrayscale Bitcoin TrustUSAETFsSEC  und  Regulierung .

Ratgeber

Bitcoin ETFs zugelassen: Was Anleger jetzt wissen müssen

Schon in der kommenden Woche?

Bitcoin Spot ETFs vor dem Start: Kommt der nächste Krypto-Boom?

Im laufenden Jahr fast versechsfacht

Coinbase Aktie nach Turnaround: Mit neuer Plattform zu alten Hochs?

Hinweis auf mögliche Interessenskonflikte

Die hier angebotene Berichterstattung stellt keine Kauf- bzw. Verkaufsempfehlung von Wertpapieren dar und ist weder explizit noch implizit als Zusicherung etwaiger Kursentwicklungen zu verstehen. Die Munsch International LTD und ihre Autoren schließen jede Haftung diesbezüglich aus. Die Berichterstattung dient ausschließlich der Leserinformation und stellt zu keinem Zeitpunkt eine Handlungsaufforderung dar. Zwischen der Munsch International LTD und den Lesern der von ihr veröffentlichten Artikel entsteht keinerlei Beratungsverhältnis. Die Berichterstattung bezieht sich lediglich auf die jeweils genannten Unternehmen, nicht aber auf eine individuelle Anlageentscheidung. Laut §34b WpHG möchten wir darauf hinweisen, dass Partner, Autoren, Mitarbeiter und sonstige Bekannte der Munsch International LTD Wertpapiere der jeweils angesprochenen Unternehmen halten können und den Handel mit diesen Wertpapieren beabsichtigen, wodurch ein Interessenskonflikt bestehen kann. Ferner kann zwischen den hier erwähnten Unternehmen und der Munsch International LTD ein Beratungs- oder sonstiger Dienstleistungsvertrag bestehen oder bestanden haben, womit ebenfalls ein Interessenkonflikt besteht. Da wir zu keinem Zeitpunkt ausschließen können, dass auch andere, Medien, Research- und Börseninformationsdienste die von uns erwähnten Werte im gleichen Zeitraum besprechen, kann es zu einer symmetrischen Informations- und Meinungsgenerierung kommen. Eine Veränderung, Verwendung oder Reproduktion dieser Publikation ohne eine vorherige schriftliche Zustimmung von der Munsch International LTD ist untersagt. Bitte lesen Sie auch unsere vollständigen AGB und Disclaimer.

Top informiert, clever investiert

Über 150.000 Leser kennen GoldGeldWelt. Erhalten Sie kostenfrei die neusten Artikel aus der Redaktion und zeitkritische Informationen zu Aktien unserer Watchlist.

Durch Klick auf die Schaltfläche erklären Sie sich mit unseren AGB und Datenschutzbestimmungen einverstanden.

Folgen Sie uns auf Social Media
Trump oder Harris

US-Präsidentschaftswahlen: Aktien mit Potenzial – unabhängig vom Ausgang

NASDAQ jagt von einem Hoch zum anderen

E-Mobilität -Jetzt folgen Übernahmen! VW, Rivian, BYD, Tesla, Globe Metals & Mining und PTX Metals im Fokus

Gewinne wachsen

Nestlé Aktie: Auf diesem Niveau ein Kauf?

Gewinnen mit Goldaktien

Der Masterplan für ein erfolgreiches Investment in Goldaktien und Rohstoffaktien. Lernen Sie in diesem exklusiven Spezialreport welche 10 Punkte Sie unbedingt beachten müssen bevor Sie investieren:

Hier Ebook als PDF downloaden