Kryptowährungen unter Regulierungsdruck

Nach Binance: SEC verklagt auch Coinbase

GoldGeldWelt Redaktion - 07.06.2023

Nach Binance hat es nun auch Coinbase erwischt. Die SEC will Kryptobörsen aufspalten und die wesentlichen Funktionen voneinander trennen. Für die Unternehmen steht viel auf dem Spiel.

Die Coinbase Aktie (WKN: A2QP7J, ISIN: US19260Q1076) rauschte um 15 % in die Tiefe: Am Dienstag informierte die US-Börsenaufsicht SEC über die Einreichung einer Klage gegen das Unternehmen beim Bundesgericht in Manhattan.

Der Vorwurf: Coinbase habe über seine Plattformen mindestens 13 Krypto-Assets zum Handel angeboten, bei denen es sich um Wertpapiere handele, die vor ihrer Ausgabe bei den Aufsichtsbehörden hätten registriert werden müssen. Zu den beanstandeten Krypto Assets gehören unter anderem Token wie Solana, Cardano und Polygon.

Dass die Aktie so stark nachgab, lässt aufhorchen: Für den neutralen Beobachter kann die Klage der SEC keine Überraschung sein. Bereits im März hatte die Behörde offen mit einer Klage gegen das Unternehmen aus San Francisco gedroht. Coinbase war daraufhin in die Offensive gegangen und hatte behauptet, die SEC wolle mit ihren Maßnahmen lediglich eine neue Technologie unter ihre Kontrolle bringen.

SEC Chef Gensler will Aufspaltung

Der SEC-Vorsitzende Gary Gensler sieht Kryptobörsen seit geraumer Zeit kritisch. Da Coinbase bestimmte Assets mit den Eigenschaften von Wertpapieren handeln lasse, müsse sich die Plattform als offizielle Börsen-, Makler- und Clearingstelle registrieren.

Gensler begründet dies auch damit, dass Plattformen wie Coinbase verschiedene Funktionen übernehmen, die nicht in den Aufgabenbereich von Wertpapierbörsen fallen. Dazu gehören etwa die Verwaltung von Kundenvermögen (Custody) und die Abwicklung von Transaktionen (Clearing).

Gensler hat seiner Logik folgend einen klaren Plan: Kryptobörsen müssen sich aufspalten und ihre Auftragsausführungs-, Vermittlungs- und Clearingfunktionen trennen. Damit würde die Kryptoszene in regulatorischer Hinsicht einen erheblichen Schritt an den klassischen Finanzsektor heranrücken. Die Trennung der verschiedenen Aufgabengebiete ist am Finanzmarkt die Regel: Es gibt Börsen, Broker und Clearinggesellschaften, die jeweils separat agieren und einer spezifischen Regulierung unterliegen. So sollen unter anderem Interessenkonflikte vermieden werden.

Coinbase - das sich zur Klageerhebung bislang nicht geäußert hat – argumentiert wie auch andere Kryptobörsen, dass viele Token keine Wertpapiere seien und dass Coin-Entwickler nicht dieselben Offenlegungspflichten einhalten könnten wie börsennotierte Unternehmen.

Gerade diese Offenlegung aber ist ein zentraler Punkt in den Forderungen der SEC. „Ohne diese ordnungsgemäße Offenlegung kann die Öffentlichkeit die Frage, ob es sich nur um Fälschung, einen Betrug oder etwas anderes handelt, nicht beantworten“, sagte Gensler am Dienstag gegenüber dem Fernsehsender CNBC.

Für Binance steht viel auf dem Spiel

Bereits am Montag hatte die SEC die Kryptobörse Binance, ihren Gründer Changpeng Zhao und ihre amerikanische Tochtergesellschaft Binance.US verklagt. Die Behörde wirft Binance eine „eklatante Missachtung der Bundeswertpapiergesetze“ vor und behauptet, das Unternehmen habe sich auf Kosten der Anleger bereichert. Außerdem habe Binance Kundengelder mit Unternehmensvermögen vermischt und dadurch Assets der Kunden gefährdet.

Im Kern steht für Binance dasselbe auf dem Spiel wie für Coinbase: Urteilt das Gericht, dass die Unternehmen eine zugelassene Börse sein müssen, dies aber nicht sind, können die Behörden den Handel in den USA verbieten. Die USA sind jedoch eine der wichtigsten Märkte für die Akteure.

Der einzige Ausweg bestünde dann in einer Registrierung bei der SEC und der Unterwerfung unter die konventionelle Finanzregulierung – ein Szenario, dass eingefleischte Kryptofans strikt ablehnen.

Gegen Binance läuft bereits eine Zivilklage vor dem Bundesgericht in Chicago. Angestrengt hatte diese die Commodity Futures Trading Commission (CFTC) im März. Die Klagepunkte der CFTC ähneln stark der Argumentation der SEC, beziehen sich aber stärker den Handel mit Kryptoderivaten.

Auch hier geht es darum, dass Binance keine registrierte Börse ist und dennoch Derivate anbietet. Die CFTC wirft dem Unternehmen zudem vor, kein wirksames Programm gegen Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche zu unterhalten. Dies könnte sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Solche prüft jedenfalls das Justizministerium derzeit. Strafrechtliche Verfolgung könnte auch Changpeng Zhao persönlich treffen. Der lebt allerding in den VAE.

Die behördlichen Maßnahmen gegen Kryptobörsen haben sich nach dem Zusammenbruch der Börse FTX im vergangenen November deutlich verstärkt. Der frühere FTX Chef Sam Bankman-Fried wird in den USA wegen Betruges verklagt.

Weitere relevante Beiträge zu diesen Themen finden Sie unter  CoinbaseKryptowährungenBinanceFinanzregulierungKryptobörsenUSA  und  FTX .

Ratgeber

Bitcoin ETFs zugelassen: Was Anleger jetzt wissen müssen

Schon in der kommenden Woche?

Bitcoin Spot ETFs vor dem Start: Kommt der nächste Krypto-Boom?

Im laufenden Jahr fast versechsfacht

Coinbase Aktie nach Turnaround: Mit neuer Plattform zu alten Hochs?

Hinweis auf mögliche Interessenskonflikte

Die hier angebotene Berichterstattung stellt keine Kauf- bzw. Verkaufsempfehlung von Wertpapieren dar und ist weder explizit noch implizit als Zusicherung etwaiger Kursentwicklungen zu verstehen. Die Munsch International LTD und ihre Autoren schließen jede Haftung diesbezüglich aus. Die Berichterstattung dient ausschließlich der Leserinformation und stellt zu keinem Zeitpunkt eine Handlungsaufforderung dar. Zwischen der Munsch International LTD und den Lesern der von ihr veröffentlichten Artikel entsteht keinerlei Beratungsverhältnis. Die Berichterstattung bezieht sich lediglich auf die jeweils genannten Unternehmen, nicht aber auf eine individuelle Anlageentscheidung. Laut §34b WpHG möchten wir darauf hinweisen, dass Partner, Autoren, Mitarbeiter und sonstige Bekannte der Munsch International LTD Wertpapiere der jeweils angesprochenen Unternehmen halten können und den Handel mit diesen Wertpapieren beabsichtigen, wodurch ein Interessenskonflikt bestehen kann. Ferner kann zwischen den hier erwähnten Unternehmen und der Munsch International LTD ein Beratungs- oder sonstiger Dienstleistungsvertrag bestehen oder bestanden haben, womit ebenfalls ein Interessenkonflikt besteht. Da wir zu keinem Zeitpunkt ausschließen können, dass auch andere, Medien, Research- und Börseninformationsdienste die von uns erwähnten Werte im gleichen Zeitraum besprechen, kann es zu einer symmetrischen Informations- und Meinungsgenerierung kommen. Eine Veränderung, Verwendung oder Reproduktion dieser Publikation ohne eine vorherige schriftliche Zustimmung von der Munsch International LTD ist untersagt. Bitte lesen Sie auch unsere vollständigen AGB und Disclaimer.

Top informiert, clever investiert

Über 150.000 Leser kennen GoldGeldWelt. Erhalten Sie kostenfrei die neusten Artikel aus der Redaktion und zeitkritische Informationen zu Aktien unserer Watchlist.

Durch Klick auf die Schaltfläche erklären Sie sich mit unseren AGB und Datenschutzbestimmungen einverstanden.

Folgen Sie uns auf Social Media
Fed senkt Zinsen

US-Hypothekenzinsen steigen in Richtung 7 %

Rohstoffe aller Art rücken in den Fokus

USA hat gewählt – stellt das die Weichen für die E-Mobilität neu? VW, Electrum Discovery, Rio Tinto, Mercedes, BYD, NIO und Tesla

Gewinne wachsen

Nestlé Aktie: Auf diesem Niveau ein Kauf?

Gewinnen mit Goldaktien

Der Masterplan für ein erfolgreiches Investment in Goldaktien und Rohstoffaktien. Lernen Sie in diesem exklusiven Spezialreport welche 10 Punkte Sie unbedingt beachten müssen bevor Sie investieren:

Hier Ebook als PDF downloaden